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Wie oft muss die DGUV Prüfung abgenommen werden – Prüffristen

Welche Prüffristen müssen eingehalten werden?

Wir prüfen nach den Normen und Vorgaben der VDE sowie der DGUV. Durch unsere Messgeräte der Firma Gossen Metrawatt sind die Prüfabläufe gemäß den Vorgaben vorinstalliert. Auch die Software beziehen wir vom Marktführer Gossen Metrawatt, diese ist sowohl auf dem neuesten Stand der Technik und Normen. Damit auch auch Rechtssicher.

Die DGUV Prüffristen bestimmt in der Regel immer der Betreiber in Absprache mit der jeweiligen Versicherung. Wir halten uns dabei stets an die Empfehlungen der DGUV V3 und DGUV V4 Vorschrift.

Diese Prüffristen sind einzuhalten

Anlage/Betriebsmittel

Aktuelle Prüffrist

Art der Prüfung

Prüfung durch

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel

4 Jahre

Auf ordnungsgemässen Zustand

Elektrofachkraft

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Betriebsstätten; Räumen und Anlagen besonderer Art

1 Jahr

Auf ordnungsgemässen Zustand

Elektrofachkraft

Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom in nicht stationären Anlagen

1 Monat

Auf Wirksamkeit

Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person

In stationären Anlagen (Fehlerstrom, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter)

6 Monate

Auf Funktion durch Betätigung der Prüfeinrichtung

Benutzer

In nichtstationären Anlagen (Fehlerstrom, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter)

Täglich

Auf Funktion durch Betätigung der Prüfeinrichtung

Benutzer

 

Gerne beraten wir Sie vor der Prüfung und geben einen Empfehlung ab.