Welche Prüffristen müssen eingehalten werden?
Wir prüfen nach den Normen und Vorgaben der VDE sowie der DGUV. Durch unsere Messgeräte der Firma Gossen Metrawatt sind die Prüfabläufe gemäß den Vorgaben vorinstalliert. Auch die Software beziehen wir vom Marktführer Gossen Metrawatt, diese ist sowohl auf dem neuesten Stand der Technik und Normen. Damit auch auch Rechtssicher.
Die DGUV Prüffristen bestimmt in der Regel immer der Betreiber in Absprache mit der jeweiligen Versicherung. Wir halten uns dabei stets an die Empfehlungen der DGUV V3 und DGUV V4 Vorschrift.
Diese Prüffristen sind einzuhalten
Anlage/Betriebsmittel |
Aktuelle Prüffrist |
Art der Prüfung |
Prüfung durch |
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel |
4 Jahre |
Auf ordnungsgemässen Zustand |
Elektrofachkraft |
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Betriebsstätten; Räumen und Anlagen besonderer Art |
1 Jahr |
Auf ordnungsgemässen Zustand |
Elektrofachkraft |
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom in nicht stationären Anlagen |
1 Monat |
Auf Wirksamkeit |
Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person |
In stationären Anlagen (Fehlerstrom, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter) |
6 Monate |
Auf Funktion durch Betätigung der Prüfeinrichtung |
Benutzer |
In nichtstationären Anlagen (Fehlerstrom, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter) |
Täglich |
Auf Funktion durch Betätigung der Prüfeinrichtung |
Benutzer |
Gerne beraten wir Sie vor der Prüfung und geben einen Empfehlung ab.