Prüfung ortsfester Maschinen (OF) nach DIN 0113-1
Unter ortsfesten Maschinen versteht man, alle Maschinen die fest an einen Verteiler angeschlossen sind oder über einen Stecker angeschlossen sind. Das Gewicht, die Größe oder die feste Installation verhindern ein „einfaches“ bewegen der Maschine.
Auch hier ist nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Maschinen“ §5 DGUV Vorschrift 3 BetrSichV der Betreiber verpflichtet, für ein regelmäßige Wiederholungsprüfungen der ortsfesten elektrischen Maschinen und Anlagen zu sorgen.
Unter ortsfesten Maschinen versteht man beispielsweise:
Pressen, Standbohrmaschinen, Backöfen, Verpackungslinien uvm.
Wir prüfen Ihre Maschinen und Anlagen mit Messgeräten der Firma Gossen Metrawatt und aktuellster Software.