Prüfung ortsfester Stromkreise und Anlagen (OV) nach VDE 0105-100/ DIN 0664)
Unter ortsfeste Stromkreise und Anlagen versteht man, alle Stromkreise die in einem „Stromkreisverteiler“ oder einem „Unterverteiler (UV)“ sind. Es werden sowohl „normale“ einpolige oder mehrpolige Sicherungen als auch Fehlerstromschutzschalter (Fi´s) geprüft.
Auch hier ist nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Maschinen“ §5 DGUV Vorschrift 3 BetrSichV der Betreiber verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der ortsfesten elektrischen Stromkreise und Anlagen zu sorgen.
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